Ratgeber Fotopreise

Karrierebaustein Fotowettbewerb
Noch nie gab es soviele Nachwuchspreise – Fotografenverbände, Zeitschriftenverlage, Kamerahersteller, Festivalmacher, Galeristen – alle fördern und fordern die jungen Kreativen. Wer als Fotokünstler starten möchte, wird sich diesem Zirkus kaum entziehen können. Warum dieser Rummel? Berufsverbände pflegen mit Förderpreisen ihr Ansehen, Zeitschriften gewinnen exklusive Bildstrecken, Hersteller polieren das Markenimage, Galeristen nehmen Witterung auf …

Rat für Fotowettbewerb-Veranstalter

Fotowettbewerbe sind ein beliebtes, aber dämliches Mittel, um an »kostenloses« Bildmaterial heranzukommen und um »Markenpflege« zu betreiben. Ein seriös durchgeführter Fotowettbewerb kostet mindestens 15.000 Euro. Ein unserös durchgeführter Fotowettbewerb kostet vielleicht weniger, auf jeden Fall beschädigt er das Image des Veranstalters. Wenn Sie sich dennoch dafür entscheiden, einen Fotowettbewerb durchzuführen, dann schauen Sie zuerst nach, wie es die anderen machen.


Rat für Fotowettbewerb-Teilnehmer

Alle Amateur-Fotografen kann man nicht oft genug davor warnen, sich als Bilderspender an Fotowettbewerben zu beteiligen und dabei dem Veranstalter allgemeine Nutzungsrechte zu überlassen, denn das Risiko, dass sich die auf den Fotos abgebildeten Menschen (!) eines Tages in ihren Rechten verletzt sehen, wenn sie sich auf irgendeinem Spendensammel-City-Poster wiedererkennen, bleibt am Fotografen hängen.

Teilnahmebedingungen wie diese sind gefährlich:
»Alle eingereichten Arbeiten dürfen vom Veranstalter kostenlos für redaktionelle Berichterstattung genutzt werden. Für Promotion, Werbung und PR (online und offline) können die Arbeiten durch NAMENDERFIRMA ebenfalls kostenlos genutzt werden und der jeweilige Teilnehmer räumt ein kostenfreies, zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränktes, frei übertragbares und unterlizenzierbares einfaches Nutzungsrecht für alle Verwendungsarten (ob bekannt oder unbekannt) an den Arbeiten ein, einschließlich des Rechts der Veränderung und Bearbeitung.«


Bildrechtlos: Bildrechte einsacken

Fotowettbewerbe unter rechtlichen Gesichtspunkten

Dem einzelnen Fotografen steht es frei, dem Veranstalter eines Fotowettbewerbs auf dem Weg einer »einzelvertraglichen Schenkung« die Nutzungsrechte an seinen eingereichten Fotos zu überlassen.

Fordert der Veranstalter eines Fotowettbewerbs jedoch bereits in seinen Teilnahmebedingungen ein unentgeltliches Nutzungsrecht für alle eingereichten Wettbewerbsbeiträge, verletzt er damit das im Urhebergesetz (UrhG § 32) festgeschriebene Recht auf angemessene Vergütung.

Jahrein jahraus und völlig ungestört schreiben Zeitschriften- und Buchverlage, Tageszeitungen, Fotobuch-Dienstleister, Fotocommunities und nicht zuletzt soziale Verbände und staatliche Stellen Fotowettbewerbe mit deutlich unfairen Bedingungen aus.

Diese Ausnutzung von Fotografen würde allerdings nicht so prächtig und flächendeckend funktionieren, wenn die von Ehrgeiz getriebenen Damen und Herren Hobby-Bildproduzenten einen klaren Gedanken fassen wollten zur entscheidenden Frage: »Wer will zu welchem Zweck meine Bilder?«

Wenn ein Fotowettbewerb-Veranstalter die freie Nutzung (!) aller (!) eingereichten Beiträge beansprucht, ist das eine unangemessene Benachteiligung der Teilnehmer, auf die man sich – egal ob Profi oder Amateur – nicht einlassen sollte, zumal der Bildautor für alle rechtlichen Risiken der fremden Bildnutzung haften muss.

»Jeder Teilnehmer gewährt … das unentgeltliche, zeitlich unbefristete Recht … die eingereichten Fotoarbeiten in jeder Art zu publizieren … und stellt den Veranstalter von allen Folgeschäden frei …«

»Der Teilnehmer ist im Besitz sämtlicher Rechte an den Aufnahmen und tritt mit der Einsendung diese Rechte an FIRMENNAME für werbliche Zwecke ab. Er erklärt sein Einverständnis, dass Namen und Fotos im Internet unentgeltlich veröffentlicht sowie unbegrenzt für FIRMENNAME-Promotion-Zwecke verwendet werden können.«


Edle Bildspender gesucht

Von Bildspenden an gemeinnützige Organisationen möchten wir dringend abraten, denn für die Folgen einer – gerade bei »menschelnden« Fotomotiven leicht möglichen – Rechteverletzung haftet der edle Bildspender und nicht die Organisation, die seine Fotos für ihre PR-Arbeit kostenlos ausnutzt.

Fotoamateure leisten sich gerne den Luxus, ihre Lieblingswerke zu verplempern. Es ist ihr selbstgewähltes, harmloses Freizeitwerkeln, ohne Kosten- und Zeitdruck zu fotografieren und das dabei entstehende Zeug hübsch zu präsentieren.

Fotofreunde sollen ruhig machen, was sie wollen, gerne auch ihre Fotos mitsamt Bildrechten an Tierfreunde, Seenotretter, Verlage, Bilddienstleister, Tourismusverbände oder Kulturbelanger verschenken und alle damit verbundenen rechtlichen Risiken auf ihre leichte Schulter nehmen.

Wer hingegen von den Früchten seiner eigenen Fotoarbeiten leben will, ist gut beraten, einen weiten Bogen um alle »ideellen Nutznießer« zu schlagen, die verwertbare Fotos ohne Gegenleistung einsammeln.